Checkliste
Checkliste für den Trauerfall
Der Tod eines Angehörigen ist eine schmerzhafte und belastende Situation. Trauergefühle beherrschen das Denken. Dennoch müssen ganz sachliche Entscheidungen getroffen werden.
Diese Checkliste für den Trauerfall soll Ihnen dabei helfen, nichts zu vergessen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Einen ausführlichen Leitfaden für den Trauerfall erhalten Sie bei Aeternitas.
Grabstätten
Welche unterschiedlichen Grabstätten gibt es?
Die Entscheidung, welche Grabart zu wählen ist, muss in kürzester Zeit getroffen werden. Praktisch alle Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten an - die Wahl hat wichtige und langfristige Konsequenzen und sollte im voraus bedacht werden.
Die Art der Bestattung bestimmt auch die Grabart: Erd- (Körper-) Bestattung bzw. Feuerbestattung (Krematorium) bedingen ein Erd- (Körper-) Grab oder ein Urnengrab.
- Reihengrab: Das Reihengrab bzw. das Urnenreihengrab ist jeweils für die Bestattung einer Person vorgesehen. Die Laufzeit ist abhängig von der öffentlich festgesetzten Ruhepflicht und beträgt in der Regel - je nach Bodenbeschaffenheit - zwischen 15 und 30 Jahren. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und stehen für eine neue Belegung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Reihengräber gibt es auf jedem Friedhof. Auf manchen Friedhöfen wurden Kindergrabfelder angelegt. Auch sie sind Reihengräber, allerdings mit stark verkürzten Ruhefristen.
- Wahlgrab: Mehr Freiraum und Einflussmöglichkeiten bietet das Wahlgrab (auch Familiengrab, Erbbegräbnis, ...) - sowohl für Erd- (Körper-) wie für Urnenbestattungen. Die Friedhofssatzung legt die Dauer des Nutzungsrechtes fest und wer beigesetzt werden kann. In der Regel sind es die Angehörigen des Nutzungsberechtigten - nach der Familiengröße sollte auch die Größe der Grabstelle bemessen sein. Es gibt ein- und mehrstellige (doppelt breit und z.T. auch doppelt tief), aber auch sechs- und mehrstellige Wahlgräber. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist mindestens einmal, häufig auch mehrfach möglich. In einem Wahlgrab können eine oder je nach Satzung auch mehrere Urnen beigesetzt werden - umgekehrt ist dies nicht möglich. Meist kann auch die Lage der Grabstätte selbst bestimmt werden. Hinsichtlich der Gestaltung des Grabmals und der Bepflanzung besteht beim Wahlgrab ein größerer Gestaltungsspielraum.
- Anonymes Bestattungsfeld: Auf manchen Friedhöfen werden anonyme Bestattungsfelder angeboten, bei denen weder das Grab erkennbar ist, noch ein Denkmal gesetzt werden darf. Die genaue Lage der Grabstätte ist den Hinterbliebenen also unbekannt - anonym. Diese Bestattungsform führt bei den Hinterbliebenen häufig zu erheblichen Problemen mit der Trauerbewältigung. Deshalb können die anonymen Grabanlagen nicht empfohlen werden.
- Grabpatenschaften: Vor allem in Großstätten gibt es teilweise die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch wertvolle Grabmale eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ebenfalls ein Nutzungsrecht erworben werden, das mit der Auflage verbunden ist, das Grabmal zu erhalten. Lassen Sie sich von der Friedhofsverwaltung, Ihrem Steinmetzen oder Friedhofsgärtner beraten
Grabfelder
Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
Auf dem Friedhof erinnern sich Menschen derer, die vor ihnen waren - ihr Leben ermöglicht, geprägt und bereichert haben. Man setzt sich hier auch mit dem eigenen Leben und dem eigenen Sterben auseinander. Man darf traurig sein, weinen, Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne dass sich jemand daran stoßen würde.
Jeder Friedhof hat einen eigenen Charakter und durch die Friedhofssatzung wird u.a. geregelt, welche Vorschriften hinsichtlich des Grabmals und der Bepflanzung bestehen. Ihr Steinmetz bzw. Ihr Gärtner berät Sie gerne.
Die Folge muss nicht die Uniformität der Grabmale sein - es soll verhindert werden, dass einzelne Grabmale durch ihre Masse benachbarte Grabmale optisch erdrücken. Die Masse ist nicht ausschlaggebend. Es kommt vielmehr auf die inhaltliche Aussage an. Sprechen Sie Ihren Steinmetz an, er gestaltet auf Wunsch gerne - auch gemeinsam mit Ihnen - ein individuelles Grabmal.
Aber Sie müssen sich diesen Gestaltungsvorschriften seitens des Friedhofsträgers nicht zu unterwerfen. Auf den meisten Friedhöfen gibt es Felder mit nur allgemeinen und Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Wenn in einer Gemeinde mehrere Friedhöfe bestehen, muss mindestens ein Friedhof vorhanden sein, auf dem Grabfelder ohne besondere Vorschriften angeboten werden. Es ist also eine freie Entscheidung, ob ein Nutzungsrecht in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften erworben wird.
Bei dieser Entscheidung hilft Ihnen der Friedhofsverwalter, bzw. Ihr Steinmetz oder Friedhofsgärtner. Gerade auf Friedhöfen in Großstädten sind die Gestaltungsmöglichkeiten sogar nach einzelnen Grabfeldern sehr unterschiedlich, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohl überlegt sein sollte.
Gestaltung
Grabmalgestaltung
Unsere Friedhöfe hinterlassen den Eindruck gepflegter Ordnung und liebevollen Gedenkens. Manche empfinden jedoch Unbehagen darüber, dass viele Grabsteine ähnlich sind und ohne tieferen Sinngehalt auf den Gräbern stehen. Ein Grabmal sollte im Sinne eines Denkmals einen Inhalt ausdrücken, der über die reine Information, wer hier bestattet liegt, hinausgeht.Gehen Sie über den Friedhof und sammeln Sie Eindrücke - welches Grabmal gefällt Ihnen und welches nicht? Fragen Sie sich, warum Ihnen das eine gefällt und das andere nicht.
Vor diesem Hintergrund können Sie Ihre Ansprüche an ein Grabmal leichter formulieren, wenn Sie an Ihren Steinmetz herantreten. Er wird Ihnen dann gerne mit seiner Erfahrung zur Seite stehen.
Die Größe des Grabes bestimmt die Größe des Grabmals. Auf einem Reihen oder Wahlgrab wird ein schmaler, stehendes Grabmal bevorzugt. Die aufrechte Form erinnert an den aufrechten Gang des Menschen und symbolisiert das Streben des Menschen zu einer geistigen Sphäre. Bei zwei- oder mehrstelligen Wahlgräbern kann aus formalen Gründen ein breit gelagertes Grabmal verwendet werden. Wir bekommen heute auch exotische Materialien hochglanz poliert. Obwohl wir im Zeitalter von Maschine und Technik leben, ist das von einem Steinmetz handwerklich gefertigte Grabmal - eventuell aus einem einheimischen Material - viellicht gerade deshalb ein letztes Zeichen von Menschlichkeit.
Das Wichtigste auf einem Grabmal ist der ausgeschriebene Vor- und Nachname und die Lebensdaten von Geburt und Tod, die ein menschliches Leben definieren, es einzigartig und unverwechselbar machen. Bei weiteren Texten und Symbolen muss beachtet werden, ob es zum Verstorbenen paßt. Gerade bei Verwendung von christlichen Symbolen wie dem Kreuz sollte man sich im klaren sein, ob sie zum Leben des Verstorbenen einen glaubhaften Bezug haben.
Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zum Grabmal - auch das Gespräch mit Freunden, Angehörigen und Verwandten ist hilfreich. Es ist das letzte Geschenk, das der Hinterbliebene dem Toten machen kann. Für ein solches Gespräch steht Ihnen auch Ihr Steinmetz gerne zur Verfügung. Nutzen Sie diese Erfahrung und sachliche Kompetenz. Ein in dieser Weise verantwortetes und gestaltetes Grabmal wird das eigene Leben bereichern und auch Spuren bei anderen Menschen hinterlassen.
Grabpflege
Grabpflege
Wer kümmert sich um das Grab? Diese Frage bereitet vielen Menschen Sorge. Häufig wohnen die nächsten Verwandten nicht am Ort oder sind nicht bereit, die Grabpflege zu übernehmen. Mit dem Abschluss eines sogenannten Dauerpflegeverträgen kann Vorsorge getroffen werden. Sprechen Sie hierzu eine Gärtnerei an, die Grabpflege durchführt. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag - abhängig von der Dauer und ihren Wünschen - und die Grabpflege ist sichergestellt. Es besteht insoweit kein Grund, sich anonym bestatten zu lassen oder zur Erleichterung der Grabpflege eine Urnenbestattung zu wählen. Durch die richtige Vorsorge für die spätere Pflege kann jede mögliche Bestattungsart frei gewählt werden.
Die Berufsorganisation der Friedfhofsgärtner garantieren, dass alle Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Erben
Erben
Die steuerlich relevante Grenze kann schon bei durchschnittlichem Vermögen erreicht werden. Der persönliche Freibetrag eines Ehegatten beträgt 307.000 Euro.
Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn die Eltern verstorben sind) können 205.000 Euro steuerfrei erben.
Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von 51.200 Euro zu. Ehegatten und jüngeren Kindern wird im Erbfall neben dem persönlichen Freibetrag auch noch der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Versorgungsansprüche vererbt werden. Es lohnt sich also nicht nur für Politiker und Prominente, sich rechtzeitig Gedanken zu machen.
Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt nicht den Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Quelle: u.a. Aeternitas, AFD, www.erbrecht.de (VDEV)